20m³ Abrollcontainer - Altholz A1 (unbehandelt)
Produktnummer:
AE10040.130
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Produktinformationen "20m³ Abrollcontainer - Altholz A1 (unbehandelt)"
inkl.
- Anlieferung und Aufstellung des Containers
- 7 Tage kostenfreie Bereitstellung des Containers (Ab Tag 8 berechnen wir eine Containermiete pro zusätzlichem Tag)
- Abholung des befüllten Containers (Container dürfen maximal bis zur Ladekante beladen werden.)
- Entsorgung ihrer Abfälle
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Stellgenehmigung
Falls der Container nicht auf ihrem privaten Grundstück, sondern auf öffentlichem Grund, einer Straße oder Grünanlage stehen soll, dann benötigen Sie eine Stellgenehmigung für diesen Container.
Containermiete
Unsere Container werden 7 Tage kostenfrei bereitgestellt - Ab Tag 8 berechnen wir für Absetzcontainer 2,59 EUR und für Abrollcontainer 4,53 EUR pro zusätzlichem Tag.
Befüllung
Die Container dürfen maximal bis zur Ladekante beladen werden.
Containerdienst - unbehandeltes Altholz (A1) entsorgen
Zu den Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Hier gilt es besonders den Behandlungszustand zu beachten. Dieser lässt sich unterteilen in: unbehandelt (A I), behandelt (A II-III) und schadstoffbelastet (A IV). Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen.
Was darf in einen Container für unbehandeltes
Altholz (A1)?
Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen. Falls Sie sich bei bestimmten Abfällen unsicher sind, rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie.
Das darf in den Altholz (A1) Container.
Zum Beispiel:
- Bretter Balken, Furnierhölzer und Türen, die nur mechanisch und nicht chemisch behandelt wurden, können in einem Container für unbehandeltes Holz (A1) gefahrlos entsorgt werden.
Das darf nicht in den Altholz (A1) Container.
Hölzer wie verleimte oder lackierte Bretter ohne halogenorganische Verbindungen zählen zu den behandelten Hölzern und müssen in einem gesonderten Container für behandeltes Holz entsorgt werden (Abfallkategorie A II- AIII). Schadstoffbelastete Hölzer sind in der höchsten Abfallkategorie (A IV) einzuordnen und müssen unbedingt getrennt von unbehandelten und behandelten Hölzern zur Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen gegeben werden. Hierzu zählen stark chemisch behandelte Hölzer, die mit Holzschutzmittel imprägniert sind. Hölzer die stark witterungsbeständig und gegen Befall resistent sein müssen wie z.B. Jägerzäune, Fensterholz, Dachbalken und Gartenmöbel gehören in einen Container für schadstoffbelastetes Holz.
- Glas
- Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel
- Gartenzäune
- Jägerzäune
- Fensterholz
- Türen
- Fensterrahmen und Türrahmen
- stark lackiertes Holz
- Holzzäune
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Baumstämme
- Baumstubben und Wurzeln
- Balkongeländer
- Außentüren
- Gartenmöbel aus Holz
- Holzterrassen
- Pflanzpfähle
- druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
- Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm
- Bahnschwellen
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie einfach einen Augustin Standort in ihrer Nähe an!
Wir beraten Sie gerne persönlich und nehmen Ihre Bestellung entgegen.
Meppen Tel. 05931 / 98760
Werlte Tel. 05951 / 95810
Papenburg Tel. 04961 / 9959110
Leer Tel. 0491 / 454370
Friesland Tel. 04421 / 5004950 0
Nordhorn Tel. 05921 / 990863
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