Altholz entsorgen

Zu den Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Hier gilt es besonders den Behandlungszustand zu beachten. Dieser lässt sich unterteilen in:

unbehandelt (A I) 

behandelt (A II-III)
 
schadstoffbelastet (A IV).

Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen.