behandeltes Altholz (A2-3) entsorgen
Zu den Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Hier gilt es besonders den Behandlungszustand zu beachten.
Dieser lässt sich unterteilen in: unbehandelt (A I), behandelt (A II-III) und schadstoffbelastet (A IV). Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen.
In einen Holzabfall (AII-III) Container gehören behandeltes Holz, Altholz oder Bauholz mit einer maximalen Kantenlänge von 250cm.