schadstoffbelastetes Altholz (A4) entsorgen
In einen Holzabfall (A IV) Container gehört schadstoffbelastetes Holz, wie: Fensterholz, Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz (ohne Glas), Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände sowie auch unbehandeltes Holz + behandeltes Holz.