Altholz entsorgen
Zu den Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Hier gilt es besonders den Behandlungszustand zu beachten. Dieser lässt sich unterteilen in:
unbehandelt (A I)
behandelt (A II-III)
schadstoffbelastet (A IV).
Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen.
unbehandelt (A I)
behandelt (A II-III)
schadstoffbelastet (A IV).
Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen.