unbehandeltes Altholz (A1) entsorgen
Zur Kategorie A1 gehört unbehandeltes Altholz wie es z.B. bei Holzpaletten verwendet wird.
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Was darf in einen Container für unbehandeltes Altholz A1
Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen. Falls Sie sich bei bestimmten Abfällen unsicher sind, rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie.
Das darf in den Altholz (A1) Container.
Zum Beispiel:
- Bretter Balken, Furnierhölzer und Türen, die nur mechanisch und nicht chemisch behandelt wurden, können in einem Container für unbehandeltes Holz (A1) gefahrlos entsorgt werden.
Das darf nicht in den Altholz (A1) Container.
Hölzer wie verleimte oder lackierte Bretter ohne halogenorganische Verbindungen zählen zu den behandelten Hölzern und müssen in einem gesonderten Container für behandeltes Holz entsorgt werden (Abfallkategorie A II- AIII). Schadstoffbelastete Hölzer sind in der höchsten Abfallkategorie (A IV) einzuordnen und müssen unbedingt getrennt von unbehandelten und behandelten Hölzern zur Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen gegeben werden. Hierzu zählen stark chemisch behandelte Hölzer, die mit Holzschutzmittel imprägniert sind. Hölzer die stark witterungsbeständig und gegen Befall resistent sein müssen wie z.B. Jägerzäune, Fensterholz, Dachbalken und Gartenmöbel gehören in einen Container für schadstoffbelastetes Holz.
- Glas
- Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel
- Gartenzäune
- Jägerzäune
- Fensterholz
- Türen
- Fensterrahmen und Türrahmen
- stark lackiertes Holz
- Holzzäune
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Baumstämme
- Baumstubben und Wurzeln
- Balkongeländer
- Außentüren
- Gartenmöbel aus Holz
- Holzterrassen
- Pflanzpfähle
- druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
- Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm (nur bei 3m³ - 7m³ Absetzcontainern )
- Bahnschwellen
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